Wider die soziale Unordnung

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hält Strafbarkeit von Inzest für legitim

Wegen einer Liebesbeziehung zu seiner Schwester, aus der vier Kinder hervorgingen, musste ein heute 35-jähriger Leipziger ins Gefängnis. Er klagte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), und dieser entschied, dass die Europäische Menschenrechtskonvention dadurch nicht verletzt worden sei.

Auf den ersten Blick scheint alles klar: Inzest - was für ein schrecklicher Vorgang! Geschichten von Vätern kommen einem in den Sinn, die ihren Töchtern über Jahre Gewalt antaten.

Im aktuellen Fall verhält es sich anders. Patrick S. und seine sieben Jahre jüngere Schwester verliebten sich ineinander und bekamen vier Kinder. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte den jungen Mann 2005 wegen Beischlafs zwischen Verwandten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Begründung: Der Schutz von Ehe und Familie, die Aufrechterhaltung von gesellschaftstragenden Familienstrukturen sowie die Gefahr von erheblichen Schädigungen der aus einer solchen Beziehung hervorgegangenen Kinder. Eine daraufhin vom Verurteilten angestrengte Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen, er saß die Strafe ab. Seiner Schwester Susan K. attestierte eine Psychologin eine Persönlichkeitsstörung, aufgrund derer sie eine hohe Abhängigkeit von ihrem Bruder...


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