Kein Fahrverbot beim Verstoß, der lange zurückliegt
Straßenverkehrsrecht
Ein Fahrverbot darf nicht mehr verhängt werden, wenn der Verkehrsverstoß zu lange zurückliegt. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem Beschluss (Az. 1 Ss Bs 24/22). Denn in diesem Fall könne es seinen Zweck als »Denkzettel für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer« nicht mehr erfüllen.
Das Gericht hob mit seinem Beschluss das gegen einen Autofahrer wegen Raserei verhängte Fahrverbot von einem Monat wieder auf. Der Verurteilte hatte im November 2009 außerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit u...
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