Die zweite Miete
Steuertipp
Wer vorübergehend für zwei Wohnungen aufkommen muss, weil ihn berufliche Gründe zu einem Umzug gezwungen haben, kann die zweite gezahlte Miete von seiner Einkommensteuer absetzen. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 13. Juli 2011 so entschieden (Az. VI R 2/11).
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