Was Versorgungsbetriebe mitteilen müssen
Energiepreise 2
Das 2011 novellierte Energiewirtschaftsgesetz regelt die Mindestangaben, die künftig auf der Rechnung zu stehen haben.
Dabei gilt: Strom- und Gasrechnungen müssen verständlich sein. Marlies Hopf von der Verbraucherzentrale Brandenburg erläutert, was ab jetzt auf der Rechnung nicht fehlen darf.
Um Verbrauchern den Wechsel des Anbieters zu erleichtern, gehören die Vertragsdauer, die geltenden Preise, die nächstmögliche Kündigungsmöglichkeit, die Kündigungsfrist und die Zählernummer des Kunden zu den Pflichtangaben auf der Rechnung. Ferner findet man dort neben dem aktuellen Verbrauch auch den Vergleich zum eigenen Vorjahresverbrauch sowie zum Jahresverbrauch vergleichbarer Kunden. Prüfen sollten Sie insbesondere di...
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