Die Strahlung auf dem Dach
Mobilfunkantenne
Viele Mieter befürchten Gesundheitsschäden, wenn auf dem Dach ihres Hauses eine Mobilfunkstation installiert wird. Der Vermieter muss dann darlegen, dass der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung dadurch nicht gefährdet wird.
Auf jeden Fall muss nachgewiesen werden, dass die geltenden Richt- und Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung eingehalten werden. Das geht aus einem Urteil BGH vom 15. März 2006 (Az. VIII ZR 74/05) hervor. Ein Mieter klagte, weil er befürchtete, dass sein Herzschrittmacher durch die Anlage auf dem Haus gefährdet werde. Das sei hier aber nicht der Fall, urteilte der BGH.
Vermieter hätten das Recht, im Rahmen ihrer Eigentumsfreiheit solche Antennenanlagen auf dem Dach ihrer Häuse...
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