Eltern müssen für Kopien nicht zahlen
Sachsens OVG fällt Urteil zu Lernmittelkosten
Kopien für den Schulunterricht müssen nicht von den Eltern bezahlt werden, urteilte ein sächsisches Gericht. Nun gewinnt die Debatte über die Lernmittelfreiheit wieder an Fahrt.
Der Rechtstreit drehte sich um exakt 34,95 Euro - und um ein Prinzip, das in Sachsens Verfassung verankert ist: die Lernmittelfreiheit. Unter Berufung darauf weigerte sich eine Mutter von zwei Kindern aus Königswartha, Kopien zu bezahlen, die für den Unterricht in der Schule angefertigt worden waren. Zu Recht, urteilte gestern das Oberverwaltungsgericht Bautzen: Die Schulträger, befand man dort, hätten »keinen Anspruch gegenüber den Eltern« auf Erstattung der Kopierkosten.
Mit dem Bautzener Urteil, das die vorangegangene Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts bestätigt und gegen das keine Revision zulässig ist, gewinnt eine Debatte an Fahrt, die in Sachsen seit Jahren geführt wird. Sie dreht sich um die Frage, wie stark Eltern für die Schulutensilien ihrer Kinder zur Kasse gebeten werden dürfen, obwohl in Artikel 102 der Verfassung die Lernmittelfreiheit garantiert ist. Wie weit diese geht, ist allerdings umstritten.
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