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Griff in die Kasse rechtfertigt Rauswurf ohne Abmahnung
Streitfälle um die Kündigung
Wer in die Kasse seines Arbeitgebers greift, darf ohne vorherige Abmahnung fristlos entlassen werden, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz am 28. März 2012 (Az. 11 611/11).
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