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Verweis auf freiwillige Hilfe unzulässig
Pflegebedürftige
Pflegebedürftige Menschen dürfen bei ihrer hauswirtschaftlichen Ver- sorgung vom Sozialamt nicht auf ehrenamtliche Hilfen verwiesen werden. Betreut eine Pflegefachkraft einen Hilfebedürftigen, umfasst dies auch Haushaltstätigkeiten, die angemessen bezahlt werden müssen, urteilte das Bundessozialgericht am 22. März 2012 in Kassel (Az. B 8 SO 1/11 R).
Im konkreten Fall hatte die Pflegekasse für den dementen Kläger an den Pflegedienst Leistungen nach der Pflegestufe I bezahlt. Die darüber hinaus anfallenden Kosten übernahm die Stadt Freiburg. Doch die Stadtverantwortlichen sahen nicht ein, dass die teure Pflegefachkraft bei dem Kläger auch einfache hauswirtschaftliche Tätigkeiten durchführen sollte. Der demente Mann solle hierfür auf bestehe...
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