Arzt darf in Ausnahmefällen tödliches Medikament überlassen
Verbot der Ärztekammer unwirksam
Ärzte dürfen unheilbar Kranken in Ausnahmefällen tödliche Medikamente für einen Suizid überlassen. Gegenteilige Verbote einer Ärztekammer verstoßen gegen die vom Grundgesetz geschützte Berufs- und Gewissensfreiheit des Arztes, so das Verwaltungsgericht Berlin in einem am 2. April 2012 veröffentlichten Urteil (Az. VG 9 K 63.09).
Im aktuellen Fall hatte die Berliner Ärztekammer dem damaligen Vizevorsitzende...
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