Bankkunden müssen aufpassen
Onlinebanking: Wer leichtfertig mit seinen Daten umgeht, haftet selbst
Karlsruhe (AFP/nd). Bankkunden müssen den Schaden selbst tragen, wenn sie leichtfertig mit ihren Transaktionsnummern für das Onlinebanking umgehen und Betrüger deshalb ihr Konto plündern können. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil. (Aktenzeichen: XI ZR 96/11)
Damit scheiterte ein Bankkunde aus Nordrhein-Westfalen, von dessen Konto Unbekannte 5000 Euro nach Griechenland überwiesen hatten. Der Kläger hatte zehn seiner Transaktionsnummern (TAN) auf eine...
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