Die große Reinigung

Im schlechtesten Sinne deutsch: Eine Teufelsaustreibung neuen Typs - Endlos-Abrechnung mit der DDR

  • Matthias Krauß
  • Lesedauer: ca. 7.5 Min.

Im Februar dieses Jahres erreichte ein bemerkenswerter Brief den brandenburgischen Landtag. In ihm legte der Anwalt Michael Kleine-Cosack aus Freiburg/Breisgau auf sechs Seiten dar, dass der jüngst abgeschlossenen Prozess der MfS-Bewertung von brandenburgischen Landtagsabgeordneten durch die Poppe-Kommission elementare rechtsstaatliche Grundsätze in offener Weise verletzt hat. Der Brief blieb ohne Wirkung, er wurde von keiner Fraktion im Landtag auch nur kommentiert. Keine der regionalen Zeitungen würdigte ihn eines Blickes, einzig das »nd« berichtete über den Brief und damit über ein fragwürdiges Kapitel der Demokratie in Brandenburg. Unser Autor Matthias Krauß untersucht im Folgenden, was an diesen Vorwürfen dran ist.

Matthias Krauß
Matthias Krauß

Es ist das eine, festzustellen, dass bei der Stasi-«Aufarbeitung« rechtsstaatliche Standards außer Kraft gesetzt sind, das sittlich gebotene Verjährungsprinzip ungültig ist und Persönlichkeitsrechte unbeachtet bleiben. Ein anderes ist es, die Frage nach dem Warum zu beantworten. Denn das Wissen darum, dass eine nicht enden wollende Verfolgung kein menschlicher Vorgang ist, sondern ein teuflischer - das ist ethisches Fundament des Rechtswesens in Deutschland wie in der gesamten zivilisierten (und auch unzivilisierten) Welt. Weshalb im Falle der Stasi-IM aber der Fremdkörper, diese bewusste Ausnahme? Warum diese selbstverständliche Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze unter dem Beifall der Medien? Warum keine Amnestie, Gnade, Versöhnung selbst nach so langer Zeit?

So unförmig die innerdeutsche Aufarbeitungsindustrie inzwischen auch aufgebläht ist, bezeichnenderweise reflektieren die bestallten Wächter niemals über die rechtlichen...


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