Die paranoide Angst vorm Genossen Tramp
Die FBI-Akte des Charlie Chaplin - Die »kommunistischen Verwicklungen« eines Stummfilm-Helden
Mehr als 50 Jahre stand der große Schauspieler im Fadenkreuz des FBI, jetzt wurden Teile der einstmals streng geheimen Unterlagen der US-Bundespolizei veröffentlicht.
Bertolt Brecht, Albert Einstein, Hanns Eisler, Lion Feuchtwanger, Ernest Hemingway, Henry Miller, Heinrich und Thomas Mann, Upton Sinclair ... Die Liste mit den Namen großer Wissenschaftler und Künstler, die oft über viele Jahre hinweg von der US-amerikanischen Bundespolizei FBI überwacht und verfolgt wurden, ließe sich fast endlos fortsetzen.
Seit März dieses Jahres sind im Internet nun auch Teile der Akte verfügbar, die das FBI über Charles Spencer Chaplin (1889-1977), den legendären »Tramp« Charlie Chaplin, angelegt hat. Das Konvolut mit den Aktennummern 31-68496 und 100-127090, das zwischen 1922 und 1978 entstand, umfasst etwas mehr als 2000 Seiten. Im Vergleich zu vielen anderen Akten, die das FBI auf der Grundlage des »Freedom of Information Act« (Gesetzes über die Freiheit der Information) für die interessierte Öffentlichkeit bereitstellen musste, hält sich die Zahl der Schwärzungen in Grenzen. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle sind es die Namen von sogenannten Spezialagenten, also jenen Beamten, die mit dem »Fall Charles Chaplin« unmittelbar befasst waren, die in der veröffentlichten Fassung der Akte unleserlich gemacht wurden. Doch auch die Namen ganz gewöhnlicher Polizeispitzel, die in der Umgebung von Chaplin operierten, wurden geschwärzt.
Hoovers Hass
Schon ein kurzer Blick in die Akte macht deutlich, dass J. Edgar Hoover - der das FBI fast ein halbes Jahrhundert, von 1924 bis zu seinem Tod im Jahre 1972, leitete und der in seiner Amtszeit nicht weniger als acht US-Präsidenten erlebte - Chaplin von Anfang an mit einem ganz besonderen Hass verfolgte. Und vor allem dessen persönlicher Hass war es, der das Vorgehen des FBI gegen Chaplin über Jahrzehnte bestimmte.
Drei große Komplexe lassen sich in den nun freigegebenen Akten erkennen: So sollte um beinahe jeden Preis nachgewiesen werden, dass Charlie Chaplin nicht nur »Kommunist« war, sondern demzufolge auch eine Gefahr für die innere Sicherheit der USA darstellte. Damit wäre zumindest eine Ausweisung Chaplins, der 1910 erstmals die USA besucht hatte und seit 1912 ununterbrochen dort lebte, möglich gewesen.
Jeder noch so kleine Hinweis wurde aufgegriffen, mit großem Aufwand untersucht, dokumentiert und schließlich zur schnellstmöglichen Wiederverwendung in der Akte abgelegt. Der älteste Eintrag stammt vom 14. August 1922 und enthält unter dem Betreff »Kommunistische Aktivitäten« die Mitteilung, dass Charles Chaplin für William Z. Foster (der viele Jahre später Vorsitzender der KP der USA wurde), bei dessen Besuch in Los Angeles einen »Empfang« ausgerichtet habe. Und am 10. Januar 1923 wurde festgestellt, dass die KP der USA in Kalifornien eine anonyme Spende über tausend US-Dollar erhalten habe, dass »aber unter den Kommunisten allgemein angenommen wird, dass dieses Geld von Chaplin kam«. Besonders auf diesen Eintrag wurde in den folgenden Jahren und Jahrzehnten immer wieder hingewiesen. Selbst ein Artikel in der sowjetischen Tageszeitung »Prawda« vom 30. Januar 1923, in dem der US-Schauspieler - aus welchen Gründen auch immer - als »Genosse Chaplin« bezeichnet wurde, fand noch am 14. August 1947 in einem Memorandum Erwähnung.
Während des Zweiten Weltkriegs, also in einer Zeit, in der die USA und die Sowjetunion im Rahmen der weltweiten Anti-Hitler-Koalition als Verbündete galten, waren es Treffen mit sowjetischen Repräsentanten oder auch nur positive Äußerungen über die Sowjetunion, die beim FBI Verdacht erregten: Ein Besuch des sowjetischen Botschafters Maxim Litwinow im Hause von Chaplin im Oktober 1942 zum Beispiel wurde genauso festgehalten wie eine Rede des Künstlers in Chicago im November 1942, in der er seine Bewunderung für den »Mut und heldenhaften Kampf« der Sowjetunion zum Ausdruck brachte.
Nach dem Ende des Krieges wurde insbesondere Louis F. Budenz, ein früherer Funktionär der KP der USA, der die Seiten gewechselt hatte, immer wieder als Kronzeuge für eine Mitgliedschaft Chaplins in der Kommunistischen Partei aufgeboten. Budenz hatte bereits eine Kampagne gegen den deutschen Kommunisten Gerhart Eisler losgetreten, der seit 1941 in den USA im Exil lebte. Durch diese Kampagne geriet auch dessen Bruder, der Komponist Hanns Eisler, in das Blickfeld des FBI: Chaplin war mit Hanns Eisler befreundet, und die beiden Männer hatten bei verschiedenen Gelegenheiten immer wieder zusammengearbeitet.
Als Hanns Eisler 1947 aus den USA ausgewiesen werden sollte, richtete Chaplin, auch das kann man in der FBI-Akte nachlesen, ein Telegramm an den spanischen Maler Pablo Picasso (der von den Beamten der US-Bundespolizei als »französischer Kommunist« identifiziert wurde) mit der Bitte, in Frankreich, wo der Maler lebte, eine Solidaritätskampagne für Eisler zu organisieren. Und schließlich wurde als Beleg für Chaplins »kommunistische Verwicklungen« auch eine Einladung vom Sommer 1951 zur Teilnahme an den Weltfestspielen der Jugend und Studenten im »sowjetisch besetzten Berlin« aufgelistet.
Lange bevor Chaplin seinen wohl berühmtesten Film - »Der große Diktatur« - drehte, hatte die Propagandamaschine der deutschen Faschisten aus ihm den »Juden Karl Tonstein, auch bekannt als Charlie Chaplin« gemacht. Für das FBI, und das ist ein zweiter thematischer Komplex in den vorliegenden Teilen der Akte, war diese Goebbelsche Hetzparole Grund genug, sich ebenfalls näher mit der Herkunft Chaplins zu befassen und zu »klären«, ob er möglicherweise jüdische Wurzeln hatte. In einem Schreiben vom 13. März 1947 wurde unter Verweis auf eine offiziöse Quelle behauptet, dass Chaplin der Sohn einer Familie namens Thonstein sei, die 1850 aus Osteuropa eingewandert sei und sich schließlich in London niedergelassen habe. Die britische Tageszeitung »Guardian« berichtete erst vor wenigen Wochen, am 17. Februar, dass sich das FBI in dieser Angelegenheit sogar an den britischen Geheimdienst MI-5 wandte, um Beweise dafür zu erhalten, dass der »ursprüngliche Name von Charles Chaplin Israel Thonstein« gewesen war. Chaplin selbst äußerte sich niemals zu diesem Aspekt seiner Herkunft, denn ihm war klar, dass antisemitische Kreise in aller Welt jede seiner möglichen Antworten für ihre schmutzige Propaganda verwendet hätten.
Die weiße Frau
Und schließlich der dritte, besonders unappetitliche Komplex: die Ermittlungen gegen Chaplin wegen eines angeblichen Verstoßes gegen den »Man Act«, ein Gesetz aus dem Jahre 1910, das sich gegen »weißen Sklavenhandel«, also insbesondere gegen Zuhälter, richtete, in der Praxis jedoch niemals eine wirkliche Rolle spielte. Im Oktober 1942 war Chaplin, der in Kalifornien lebte, nach New York gekommen, um an einem Meeting des »Russian War Relief« teilzunehmen, einer privaten Organisation, die Spenden für die Unterstützung der sowjetischen Kriegsanstrengungen im Kampf gegen Hitlerdeutschland sammelte und gleichzeitig die Eröffnung einer zweiten Front in Europa unter Teilnahme der USA forderte. Dass Chaplin bei dieser Gelegenheit 25 000 US-Dollar spendete, wurde vom FBI übrigens als ein weiterer Beweis seiner »kommunistischen Gesinnung« gesehen.
Chaplin hatte per Telefon Joan Berry, eine damals etwa 22 Jahre alte Freundin aus Kalifornien, eingeladen, zu ihm nach New York zu kommen, um gemeinsam ein paar angenehme Tage zu verbringen. Und er hatte zugesagt, ihre Reisekosten zu übernehmen. Nur wenige Monate später, im Juni 1943, reichte Joan Berry Klage gegen Chaplin ein, von dem sie die Anerkennung der Vaterschaft ihres noch ungeborenen Kindes verlangte. Allerdings blieb ihre Klage erfolglos, denn drei Ärzte bestätigten später unabhängig voneinander, dass Chaplin nicht der Vater ihres Kindes sein konnte.
Doch FBI-Chef Hoover sah seine große Stunde gekommen. Bei einem Gespräch mit dem zuständigen Chefermittler am 14. August 1943 im FBI-Hauptquartier in Washington entwickelte er die Idee, gegen Chaplin eine Klage wegen »weißen Sklavenhandels« vorzubereiten: Er hatte, so die Auffassung an der Spitze des FBI, eine »weiße« (!) Frau zu einem »unmoralischen Zweck« über die Grenze eines Bundesstaates »transportiert«. In einer Aktennotiz vom 26. August 1943 wird Hoover mit den Worten zitiert: »Das sollten wir uns nicht entgehen lassen. Wenn sich ein Verstoß gegen den weißen Sklavenhandel beweisen läßt, sollten wir das unbedingt tun.«
Ausgesperrt
Umgehend wurde der gewaltige Apparat des FBI in Bewegung gesetzt, um Zeugen und Beweise zu finden oder - falls erforderlich - zu produzieren. Doch das angestrebte Verfahren verlief nicht im Sinne des FBI und seines Direktors: Am 26. Februar 1944 verwarf eine Grand Jury in Kalifornien, die vor der Eröffnung des Hauptverfahrens die Stichhaltigkeit der eingereichten Klage prüfen sollten, alle Vorwürfe gegen Charles Chaplin. Zwar überstimmte der Richter - wohl weisungsgemäß - die Entscheidung und setzte die Hauptverhandlung vor einem Bundesgericht für den 21. März 1944 an. Doch auch diese Maßnahme konnte die Niederlage des FBI nicht abwenden: Chaplin wurde in der Hauptverhandlung am 17. April 1944 mit zehn zu zwei Geschworenenstimmen in allen Punkten der Anklage freigesprochen, obwohl Hoover bereits am 29. Februar 1944 angeordnet hatte, alle Geschworenen »zu überprüfen« und die Ergebnisse der Generalstaatsanwaltschaft vor Prozessbeginn zu übergeben.
Perfide Genugtuung für diese Niederlage erhielten Hoover und sein FBI erst 1952 - zum dritten Mal in 40 Jahren hatte Chaplin die USA verlassen, um nach Großbritannien zu reisen und dort an der Weltpremiere seines Filmes »Rampenlicht« teilzunehmen. In Zusammenarbeit mit der Einwanderungsbehörde INS gelang es der US-Geheimpolizei, Chaplin mit fadenscheiniger Begründung die Wiedereinreise in die USA zu untersagen. Einer der bedeutendsten Künstler des 20. Jahrhundert ließ sich nun in der Schweiz nieder, wo er bis zu seinem Tod lebte.
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