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Flughafen-Start Fall fürs Gericht
Zu wenig Lärmschutz: Anwohner klagen gegen BER-Eröffnung
Jetzt wird die Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER doch noch zur Zitterpartie. Elf Anwohner wollen seinen geplanten Start am 3. Juni per gerichtlichem Eilverfahren verhindern oder zumindest ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr erreichen. Bisher soll am BER lediglich zwischen 0 und 5 Uhr nicht geflogen werden. Anwalt Klaus Baumann reichte die Klage gestern beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ein.
Die Kläger werfen der Flughafengesellschaft FBB vor, die Anwohner nicht ausreichend vor Fluglärm zu schützen. Denn die FBB berechnet die Lärmschutzmaßnahmen auf einer Grundlage, die nicht dem Planfeststellungsbeschluss - die Baugenehmigung für den Flughafen - entspricht. Der besagt, dass tagsüber in Wohnräumen der Maximalpegel von 55 Dezibel nicht überschritten werden darf. Die FBB dagegen hält eine Überschreitung der Höchstgrenze sechs Mal am Tag für zulässi...
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