Wärmepumpe minimal zu laut
Handwerkerleistung
Der Eigentümer eines 1973 gebauten Einfamilienhauses ließ 2005 von einem spezialisierten Handwerksbetrieb eine Luft- und Wasserwärmepumpe einbauen. Bald beanstandete er unangenehme Laufgeräusche. Als der Installateur eine Nachbesserung ablehnte, erklärte der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag und forderte vor Gericht um die Rückzahlung des Werklohns.
Ein privates Sachverständigengutachten bescheinigte ihm, dass die Anlage infolge fehlender Schallentkopplung vom Boden zu laut sei: Sie erzeuge 60 dB (A) Lärm, la...
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