Eltern müssen nicht auf der Straße landen
Immobilienbesitz und Arbeitslosigkeit
Arbeitslos sein und ein Haus besitzen? Droht Verlust? Erhalten Arbeitslose staatliche Leistungen für ihren Lebensunterhalt, kann von ihnen in der Regel nicht verlangt werden, eine selbst bewohnte Immobilie zu verkaufen.
Dasselbe gilt, wenn der Arbeitssuchende Miteigentümer eines Hauses ist, in dem nahe Angehörige wie die Eltern wohnen.
Wie die Wüstenrot Bausparkasse mitteilt, wäre es nach einem Urteil des Sozialgerichts Stade (Az. S 17 AS 521/10) eine unzumutbare Härte, nahe Angehörige auf die Straße zu setzen.
Im entschiedenen Fall war eine arbeitslose Frau Miterbin ihres verstorbenen Vaters. Ihr gehörte dadurch mit ...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.