Ökokriterien sind doch zulässig
EuGH-Urteil zu Kriterien für öffentliche Aufträge
Luxemburg (AFP/nd). Bund, Länder und Kommunen dürfen bei der Ausschreibung von Aufträgen auf das Einhalten ökologischer und sozialer Aspekte pochen. Bestimmte Umweltgütezeichen können bei der Auftragsvergabe aber nicht zur Bedingung gemacht werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Das Gericht schafft damit Klarheit für die europaweite Auftragsvergabe der öffentlichen Hand. Im aktuellen Fall hatte eine Provinz in den Niederlanden die Bewirtschaftung von Kaffeeautomaten ausgeschrieben. Der Kaffee sollte weitgehend ökologisch hergestellt und fair gehandelt sein sowie den holländischen Gütezeichen »EKO« und »Max Havelaar« entsprechen. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs ging die Provinz damit aber einen Schritt zu weit: Sie hätte zwar die für die Umweltzeichen festgelegten Spezifikationen zur Voraussetzung für die Auftragsvergabe machen dürfen, die Gütezeichen selbst aber nicht, hieß es in der Verkündung.
Die Europäische Kommission hatte diese Vorgaben der niederländischen Provinz zuvor insgesamt für rechtswidrig befunden. Der EuGH revidierte nun diese Auffassung. Die Richter hoben in der Entscheidung ausdrücklich hervor, dass öffentliche Auftraggeber »Zuschlagskriterien wählen dürfen, die auf Umwelt- oder Sozialaspekte gestützt sind«. Dabei können die einzuhaltenden Vorgaben sowohl Bauleistungen als auch Lieferungen von Produkten, Dienstleistungen oder Arbeitsbedingungen betreffen. Diese Bedingungen müssten aber klar und eindeutig formuliert werden.
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