Geschieden im Osten, bestraft im Westen

In der DDR geschiedene Frauen kämpfen gegen massive rentenrechtliche Diskriminierung

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Heute ab 13 Uhr protestieren vor dem Kanzleramt Frauen, die in der DDR geschieden wurden, gegen ihre rentenrechtliche Benachteiligung. Auch Gregor Gysi, Linksfraktionsvorsitzender im Bundestag, hat sich angekündigt.

Immer noch werden 300 000 Frauen, die bis 1990 in der DDR lebten und dort geschieden wurden, bei der Rentenzahlung diskriminiert. Die Ursache dafür liegt in der ungenügenden gesetzlichen Regelung der Rentenanrechte Anfang der 90er Jahre. Die Anwartschaften eines Paares wurden nach der Scheidung in der DDR nicht geteilt, wie das nach bundesdeutschem Recht üblich ist. Zwar war dieser Versorgungsausgleich in der DDR in der Regel nicht erforderlich, weil die meisten Frauen einen Beruf ausübten und damit ebenso wie die Männer abgesichert waren. Dennoch gab es Frauen, die vor allem in den früheren Jahren der DDR auf einen Kindergartenplatz warten mussten oder ihre Eltern pflegten. Rentenanrechte erwarben sie in solchen Zeiten nicht.

Sie erhalten heute sehr niedrige Renten - so wie Frau B. aus Döbeln, die nach 51 Berufsjahren 420 Euro Rente bezieht. Sie war 25 Jahre verheiratet und arbeitete im Betrieb ihres Mannes mit. Der zahlte für sie...


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