Die Rechte bei beruflicher Weiterbildung
Arbeitnehmer lernen für den Job
Die Zeiten, in denen die berufliche Bildung nach Lehre oder Studium beendet war, sind vorbei. Lebenslanges Lernen wird im Berufsleben immer wichtiger. Für Arbeitnehmer gibt es viele Gründe, an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Welche Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung Arbeitnehmer haben und inwiefern sogar ein »Recht auf Weiterbildung« besteht - das erklärt die D.A.S.-Rechtschutzversicherung.
»Unter beruflicher Weiterbildung werden Maßnahmen zusammengefasst, die dem Arbeitnehmer dazu dienen, seine beruflichen Fähigkeiten auszubauen oder sich neue anzueignen«, weiß Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung. Dazu gehört beispielsweise berufsspezifisches Wissen aufzufrischen, es zu vertiefen und sich über neue Arbeitstechniken zu informieren.
In vielen Berufen ändern sich zudem die Anforderungen an Arbeitnehmer; etwa dann, wenn der Arbeitgeber sein Geschäft international aufstellen möchte und für seine Angestellten gute Fremdsprachenkenntnisse wichtig werden. Auch das Nachholen von Abitur oder Universitätsabschluss, der Meisterbrief oder ein Zweitstudium zur beruflichen Umorientierung zählen zu den Weiterbildungsmaßnahmen.
Lernen neben dem BerufDeutsche Arbeitnehmer lernen gern. Etwa jeder Dritte hat hierzulande schon an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung teilgenommen. »Anbieter gibt es...
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