Bank muss nicht in jedem Fall neues Risikoprofil erstellen
Anlageempfehlung
Eine Bank muss nicht für jede Anlageempfehlung eigens ein neues Risikoprofil des Kunden erstellen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Urteil vom 3. Februar 2012 (Az. 19 U 177/11).
Wenn der Anlageberater den Kunden und damit dessen Risikobereitschaft bereits kenne, dürfe er ihm ohne weiteres auf dieser Grundlage eine Kapitalanlage empfehlen.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatzklage einer Anlegerin gegen ihre Bank ab. Die Klägerin machte g...
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