Zäune sind mitversichert, Gartenmauern nicht
Sturmschaden
2010 entwurzelte ein Wintersturm zwei Fichten im Garten des Hauseigentümers L. Die Bäume stürzten über die Backsteinmauer, die sein Grundstück umfriedete, in den Garten der Nachbarn. Dabei wurden die Gartenmauer und der Maschendrahtzaun der Nachbarn beschädigt. L. meldete den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung, doch die weigerte sich, für den Schaden aufzukommen.
Während das Landgericht dem Versicherungsnehmer recht gab, wies das Oberlandesgericht Koblenz die Klage von L. gegen die Versicherung ab. Im Versicherungsschein stehe, das Wohngebäude sei versichert inklusive »dazu gehörender Zäune, Müllboxen, Hundezwinger, Gerätesch...
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