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Den Fiskus beteiligen
Betriebskosten
Mieter können einen Teil ihrer Betriebskosten von der Steuer absetzen. Aufwendungen für den Hausmeister, die Gartenpflege oder für Hausreinigungsarbeiten können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/227539.den-fiskus-beteiligen.html
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