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Den Fiskus beteiligen

Betriebskosten

Mieter können einen Teil ihrer Betriebskosten von der Steuer absetzen. Aufwendungen für den Hausmeister, die Gartenpflege oder für Hausreinigungsarbeiten können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/227539.den-fiskus-beteiligen.html

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