Auch bei Arztbesuch nach Arbeitsunfall
Unfallversicherung
Suchen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Arzt auf, so sind sie dabei gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für arbeitsmedizinische Vorsorge- und andere vorgeschriebene Untersuchungen.
Grundsätzlich ist man bei Arztbesuchen nicht versichert, da die Gesundheit dem persönlichen Lebensbereich der Versicherten zuzurechnen ist. Ausnahmen ergeben sich aber immer dann, wenn der Arztbesuch erfolgt, weil ein Unfall am Arbeitsplatz passiert, eine Krankheit aufgrund der beruflichen Tätigkeit anerkannt wurde oder wenn der Arbeitgeber eine Untersuchung beim Arzt veranlasst, zum Beispiel eine für den Arbeitsplatz oder einen Auslandseinsatz vorgeschriebene Imp...
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