Hertha setzt auf Angst und Videos
Fakten vor der heutigen Berufungsverhandlung der Berliner gegen die Wertung des Relegationsrückspiels
Wie könnte das Gericht urteilen?
Das DFB-Bundesgericht hat Urteile der Vorinstanzen meist abgeschwächt. Zum Beispiel änderte es das Strafmaß gegen Dynamo Dresden nach Fanausschreitungen vom Pokalausschluss in ein Geisterspiel und eine Geldstrafe. Der Anwalt der Dresdner sitzt dieses Mal jedoch auf Herthas Seite und hofft auf weniger Milde. Möglich ist ein Wiederholungsspiel. Dies passierte bislang aber nur, wenn Spieler durch Zuschauer verletzt wurden. Hertha versucht es nun mit einer psychischen Schwächung und irregulären Bedingungen, nachdem Düsseldorfs Fans das Spielfeld vor dem Abpfiff gestürmt und beschädigt hatten.
Wie sieht Berlins Strategie aus?
Hertha sieht Verfahrensfehler im ersten Urteil. So würden Videoaufnahmen beweisen, dass die Umstände zu einer Schwächung geführt hätten. Diese hatte das DFB-Sportgericht mit dem Hinweis nicht zugelassen, man habe die Vorgänge im Fernsehen verfolgen können. Der Hamburger Sportrechtler Jan Räker sieht darin »klare Verfahrensfehler«, die ein ordentliches Gericht zur Urteilsaufhebung veranlassen könnte. Ob das DFB-Bundesgericht die Aufnahmen zulässt, ist offen. Dass die Spieler Angst verspürt hatten, bezweifelte der erstinstanzliche Richter Hans E. Lorenz, da einige Berliner eher wütend auf den Schiedsrichter losgegangen seien. Dies trifft jedoch nicht auf alle Herthaner zu. Lorenz argumentierte auch, dass künftig andere Teams protestieren könnten, wenn etwa Spieler nach rassistischen Schmähungen Angst verspürten.
Was passiert nach dem Urteil?
Beiden Vereinen steht als letzte nationale sportrechtliche Instanz der Gang vor das Schiedsgericht offen. Hertha lässt womöglich sogar auf der Versammlung am 29. Mai seine Mitglieder darüber entscheiden. Zieht ein Klub vor das Schiedsgericht, sei es fraglich, ob die Sache bis zum Saisonbeginn geklärt sei, sagte Sportrechtsexperte Michael Lehner. Der spätere, theoretisch mögliche Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof oder ein ordentliches Gericht gilt als unwahrscheinlich.
Werden auch Spieler bestraft?
Das DFB-Bundesgericht entscheidet nur über die Spielwertung. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Spieler beider Teams. Schiedsrichter Wolfgang Stark hatte Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt, da ihn Herthas Lewan Kobiaschwilli geschlagen haben soll. Außerdem sollen zwei Düsseldorfer gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen haben, als sie mit Bengalofackeln feierten. Hertha wird wegen Zünden und Werfen von Bengalos durch eigene Fans vom DFB-Kontrollausschuss wohl noch mit einer Geldstrafe belegt. Düsseldorf droht wegen des Platzsturms ein Geisterspiel oder eine Platzsperre.
Wer dürfte noch mal spielen?
Vor allem Hertha müsste im Fall einer Wiederholung einige Hürden meistern. Da der Kontrollausschuss wegen Beleidigungen und Attacken auf Schiedsrichter Stark gegen Kobiaschwili (ihm drohen bis zu zwei Jahre Sperre), Thomas Kraft, Christian Lell und André Mijatovic ermittelt, sind Sperren zu erwarten. Auch gegen Düsseldorfs Andreas Lambertz wird ermittelt. Zudem ist Berlins Roman Hubnik mit der tschechischen Nationalmannschaft im EM-Trainingslager und Adrian Ramos will ab dem 3. Juni für Kolumbien in der WM-Qualifikation spielen. Änis Ben-Hatira wäre nach seinem Platzverweis auf jeden Fall gesperrt, auch wenn die Wertung des Relegationsrückspiels entfällt.
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