Funkzellenabfrage rechtens?

Dresdner Staatsanwaltschaft manipuliert weiter im »Handygate«

Ist »nicht alles erzählen« auch schon lügen? Mit einem Beschluss des Dresdner Amtsgerichts versucht die lokale Staatsanwaltschaft zu suggerieren, die umstrittene Funkzellenabfrage in Dresden im Februar 2011 sei rechtens gewesen.

Die Funkzellenabfrage in Dresden im Februar 2011 war rechtens. Das teilte die Dresdner Staatsanwaltschaft am Freitag mit und machte damit einen Beschluss des Dresdner Amtsgerichts bekannt. Doch so einfach ist es nicht.

Am 19. Februar 2011 demonstrierten über 15 000 Menschen gegen den jährlichen Naziaufmarsch in Dresden. Dabei wurden die Nazis mit Massenblockaden zum zweiten Mal in Folge gestoppt. In den Straßen der Elbstadt kam es indes auch zu harten Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei mit Verletzten auf beiden Seiten.

Infolge dessen ordnete das Dresdner Amtsgericht für mehrere Bereiche eine Funkzellenabfrage an: Per richterlichem Beschluss wurden von Mobilfunkanbietern Handy-Verbindungsdaten für mehrere Bereiche geordert. Das, was dann später als »Handygate« in die Schlagzeilen einging und den sächsischen Polizeipräsidenten den Job kostete, war speziell die Abfrage einer Funkzelle...


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