Vermieter dürfen die Kosten auf die Mieter aufteilen
Neue Rechtslage bei Sperrmüllkosten
Vermieter dürfen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung Sperrmüllkosten auf die Mieter des Hauses aufteilen. Nach Angaben des Mietervereins Dresden und Umgebung entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe damit eine langjährige Streitfrage (Az. VIII ZR 137/09).
Bisher war die überwiegende Rechtsmeinung, dass Sperrmüll- und Entrümpelungskosten nur dann als Nebenkosten abgerechnet werden dürften, wenn der Vermieter den Mietern die Möglichkeit bot, Sperrmüll zu lagern und für eine geregelte Abfuhr sorgte.
Hingegen wurde es meist als unzulässig angesehen, dass für Sperrmüll, den einzelne Mieter unerlaubt zurückließen oder ablagerten beziehungsweise den Nachbarn oder Passanten illegal in der...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.