Jobcenter nicht für Entrümpelung zuständig
Hartz IV
Jobcenter sind nicht für das Entrümpeln und Reinigen von Wohnungen zuständig, deren Chaos Hartz-IV-Empfänger verursacht haben. In Notfällen können sich Betroffene jedoch an die Sozialhilfe wenden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem Beschluss vom 8. März 2012 (Az. L 13 AS 22/12 B ER).
Im Streitfall war eine heute 54-jährige Hartz-IV-Empfängerin nach dem Tod ihres Partners mit ihrem Leben nicht mehr zurechtgekommen. Ihre Wohnung ließ sie komplett vermüllen.
Daraufhin beantragte ihre Betreuerin...
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