Kein nachhaltiger Schutz für Tiere
Am 17. Mai 2002 hat der Bundestag mit überwältigender Mehrheit beschlossen, den Tierschutz in das Grundgesetz aufzunehmen. Tierschutz ist somit seit zehn Jahren Staatsziel. Leider ist dieses Jubiläum kein Grund zum Feiern, da sich die Situation für die Tiere bis heute kaum verbessert hat. Der Unterschied zwischen Anspruch des Grundgesetzes und Wirklichkeit im Tierschutzgesetz ist eklatant. In der Landwirtschaft werden Tiere weiterhin für ihre Haltung »zurechtgestutzt«, Hühnern die Schnäbel abgeschnitten, Ferkel ohne Betäubung kastriert, Rinder unter Schmerzen enthornt. Bei der Schlachtung landwirtschaftlich genutzter Tiere ist nicht sichergestellt, dass sie angst- und schmerzfrei sterben. In Wissenschaft und Industrie müssen Tiere noch immer leiden und sterben, obwohl tierversuchsfreie Alternativen verfügbar sind. Im Unterschied zu anderen Ländern ist in Deutschland die Haltung von Tieren zur reinen Fellgewinnung weiterhin erlaubt. Wan...
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