Wenn aus der Gefälligkeit ein Malheur wird

Nachbarschaftshilfe im Urlaub

Endlich in die wohlverdienten Ferien aufbrechen - darauf freut sich jeder Urlauber. Noch sorgenfreier gelingt dies, wenn man das eigene Haus oder die Wohnung versorgt weiß. Deshalb werden Freunde, Verwandte oder Nachbarn zur Urlaubszeit regelmäßig als «Haushüter" angeheuert, um die Blumen zu gießen, das Kaninchen zu füttern oder einfach nach dem Rechten zu sehen. Was aber, wenn hierbei etwas passiert?

Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert, wer im konkreten Fall haftet, wenn bei Gefälligkeitsdiensten versehentlich oder fahrlässig ein Schaden entsteht.

Scherben aus Versehen?

Wer ein fremdes Heim »hütet«, passt natürlich gut auf, dass kein Schaden entsteht. Doch trotz aller Vorsicht lassen sich Missgeschicke nicht immer vermeiden. Sobald dann die teure Orchidee versehentlich zu viel Wasser abbekommen hat oder die wertvolle Vase unabsichtlich zu Bruch gegangen ist, stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Sch...


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