Weniger Rechtsschutz für Eigentümer

Wohnungseigentum

Am 16. Mai 2012 trat ein Gesetz in Kraft, das Wohnungseigentümern für Streitigkeiten weitere zwei Jahre vollwertigen Rechtsschutz vorenthält: Sie haben nicht denselben Zugang wie andere zum BGH und damit zu Rechtssicherheit durch höchstrichterliche Rechtsprechung.

Das ist Konsequenz einer Gesetzesänderung, die heimlich den Bundestag passierte. Es geht um eine auf den ersten Blick unspektakuläre verfahrenstechnische Frage: Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes von 2007 gelten für Streit um Wohnungseigentum anders als bis dahin die normalen Prozessregeln. Dazu gehört die Nichtzulassungsbeschwerde, also das Recht, bei Grundsatzfragen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs herbeizuführen, auch wenn das Berufungsgericht eine weitere Instanz für überflüssig hält.

Diese Möglichkeit wurde aber erst mal bis 1. Juli 2012 auf Eis gelegt. Das sollte eine Überlastung des BGH durch eine Flut von Nichtzulassungsbeschwerden ausschließen, ford...


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