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Wenn sie unberechtigt einbehalten wird
Mietkaution
Vom Vermieter nach einer strittigen Wohnungsrückgabe angefertigte Fotos begründen nicht automatisch einen Anspruch auf Einbehaltung der Kaution zwecks Begleichung von Schadenersatzansprüchen. Zumindest dann nicht, wenn die Aufnahmen nur einen Zustand widerspiegeln, wie er üblicherweise nach einer mehr als zehnjährigen Mietzeit zu erwarten ist. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden (Az. 50 C 3305/11).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/228777.wenn-sie-unberechtigt-einbehalten-wird.html
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