Die Unteilbarkeit ist allgemeiner Grundsatz
Leserfrage zum Anspruch auf den Mindesturlaub
Ich bin seit mehreren Jahren in dem Unternehmen tätig und wollte meinen vollen Jahresurlaub von vier Wochen zusammenhängend nehmen. Der Chef meinte aber: Er gibt mir zunächst nur zwei Wochen. Ich hätte sowieso nicht den Anspruch, den Jahresurlaub gleich in voller Höhe zu nehmen, sondern erst mal nur zwei Wochen. Stimmt das?
Gerhard L., Berlin
Nein, die Unteilbarkeit des Urlaubsanspruchs ist ein allgemeiner Grundsatz des Urlaubsrechts. Er gibt dem Mitarbeiter das Recht, den Urlaub im Ganzen zu fordern. Der Arbeitgeber hat das Recht und die Pflicht, den Urlaub seiner Mitarbeiter so zu planen und die Arbeitsorganisation so einzurichten, dass der Urlaub im Ganzen genommen werden kann. So ist auch die Regelung des § 7 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zu verstehen, wonach der »Urlaub ... zusammenhängend zu gewähren« ist.
Das entspricht den Erfordernissen der Regeneration der Arbeitskraft, und es würde dem Erholungszweck des Urlaubs wi...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.