»Verschlusssache - Geheim«

Sachsens Handygate

  • Lesedauer: 2 Min.

Handys werden mit ihren verschiedenen technischen Möglichkeiten als Kommunikationsmittel immer bedeutsamer. Keine Frage, dass sich auch Ermittlungsbehörden sowie Nachrichtendienste Nutzen aus dieser Entwicklung ziehen wollen. Keine Frage, dass die Öffentlichkeit ein Recht hat, zu erfahren, wie dieser Nutzen angestrebt wird. Möchte man meinen. Doch weit gefehlt.

Der Abgeordnete der Bundestags-Linksfraktion Andrej Hunko hat die Bundesregierung gefragt: »Über welche Technik verfügen Bundesbehörden zum Auslesen von Daten von Mobiltelefonen (etwa Anruflisten, Fotos, Videos, SMS-Nachrichten, E-Mails, Social Networking Daten, persönliche Daten)... und in welchem Umfang wird von derartigen forensischen Werkzeugen Gebrauch gemacht, um Daten (auch von geblockten SIM-Karten) zur Strafverfolgung oder für geheimdienstliche Zwecke zu kopieren?«

Die Antwort der Bundesregierung war eine Nicht-Antwort. Zwar sei der »parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt«, doch sei eine spezifizierte Darstellung der Technik öffentlich nicht möglich, sondern eingestuft als »Verschlusssache - Geheim«. Was bedeutet, der Abgeordnete kann die komplette Antwort zwar in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehen, muss aber über das Erfahrene Stillschweigen bewahren.

»Die Preisgabe von Informationen zu den bei den Bundesbehörden verwendeten forensischen Werkzeugen zum Auslesen von Mobiltelefonen würde Dritten Rückschlüsse auf Möglichkeiten und Grenzen auf diesem Gebiet ermöglichen.« Kurzfassung: Pst, Feind hört mit!

Auch frühere Fragen zu sogenannten WLAN-Catchern, Stillen SMS, Trojanern oder IMSI-Catchern seien nur teilweise beantwortet worden, betont Hunko. Doch er bleibt dabei: »Auch wenn diese Geräte vom Bundes- oder Zollkriminalamt genutzt werden, muss dies einer anwaltlichen und bürgerrechtlichen Prüfung unterzogen werden. Wie sonst sollen Anwälte ihr Mandat zum Schutz von Persönlichkeitsrechten bei Massenfestnahmen im Zuge politischer Proteste wie in Dresden oder im Wendland wahrnehmen?«

Eine Öffentlichkeit müsse wissen, in welchem Maße der Staat in Persönlichkeitsrechte seiner Bewohner/innen eingreift. Dies gilt insbesondere für Mobiltelefone: Deren Nutzer/innen müssen über Möglichkeiten des Auslesens ihrer intimen, schützenswerten Daten in Kenntnis gesetzt werden, betont Hunko. Die Heimlichtuerei zu Möglichkeiten und Grenzen digitaler Überwachung sorgt nach Ansicht des Abgeordneten »für ein wachsendes Misstrauen gegenüber der Regierung und ihren Polizeien und Geheimdiensten: Viele Menschen fühlen bespitzelt und überwacht - offensichtlich zu Recht.« hei

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