Der praktische § 129
Sachsens Handygate: Justiz gibt Rückendeckung bei Bespitzelung von Antifaschisten
Das Amtsgericht Dresden hat erklärt, dass die Abfrage von mehr als einer Millionen Handyverkehrsdaten samt 320 000 Rufnummern während einer Anti-Nazi-Demo 2011 erlaubt war. Nicht einmal eine Bundestagsvizepräsidentin kann dagegen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
Die sächsischen Innenbehörden - sowie inzwischen medial abgetauchte Bundesverfassungsschützer - haben im Februar bei Protesten gegen einen Naziaufmarsch in Dresden massenhaft Handydaten abgefragt und gespeichert. »Nichtindividualisierte Funkzellenabfrage« nennt man das Verfahren, das bundesweit boomt.
Am 19. Februar 2011 waren in Sachsens Landeshauptstadt Zehntausende Demonstranten, Anwohner, Journalisten, Rechtsanwälte, Abgeordnete betroffen. Unter ihnen ist Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (LINKE), die Nazis Einhalt gebieten wollte. Dass die Polizei sie deshalb bespitzelte, wollte sie nicht akzeptieren. Sie hat - wie ihre sächsischen Linksfraktionskollegen Falk Neubert und Rico Gebhardt - beim Amtsgericht Dresden beantragt festzustellen, dass die Anordnung der Funkzellenabfrage und die folgende massenhafte Datenerhebung rechtswidrig waren.
Vergebens. Das Amtsgericht Dresden, das die Funkzellenabfrage auf Antrag der Staat...
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