Erbschaft ausgeschlagen
Prozesskostenhilfe
Wer aus Angst vor Ärger oder dem Aufwand voreilig eine Erbschaft ausschlägt, bekommt keine Prozesskostenhilfe, wenn er in anderen Angelegenheiten vor Gericht zieht. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 16. Januar 2012 hervor (Az. 9 WF 135/11).
Nach Auffassung der Richter kann der Betroffene in diesem Fall nicht behaupten, er sei arm. Vielmehr müsse das Gericht ihn so behandeln, als habe er das Erbe angetreten.
In dem verhandelten Fall lehnte es das...
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