Auch bei Arbeitsunfähigkeit kann Kündigung erfolgen
Leserfragen zu zwei Streitfällen in Sachen Kündigung
Meine Arbeitgeberin hat mir ohne Angabe von Gründen während meiner Arbeitsunfähigkeit mit zweimonatiger Kündigungsfrist gekündigt. Dieser Kündigung habe ich widersprochen, weil ich der Auffassung bin, dass während einer Arbeitsunfähigkeit nicht gekündigt werden darf. Der Anwalt der Arbeitgeberin teilte mir daraufhin mit, dass ich einem rechtlichen Irrtum unterliege. »Wir weisen darauf hin, dass das Kündigungsgesetz für Kleinunternehmen unter 10 vollzeitig Beschäftigten nicht anzuwenden ist. Die Kündigung bedarf daher keiner Begründung«, so der Anwalt. Ich sei verpflichtet, mich sofort nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur zu melden. Dort wurde mir allerdings gesagt, ich könne mich nicht arbeitslos melden, da ich arbeitsunfähig geschrieben bin. Wie verhalte ich mich jetzt also richtig?
Olaf H., Berlin
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das in seinem ersten Abschnitt den allgemeinen Kündigungsschutz der Arbeitnehmer regel...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.