Der Fluch der Mausklicks
Urheberrecht und Schule: Wie die digitale Revolution Pädagogen verunsichert
Was in der analogen Welt erlaubt ist, ist in der digitalen Welt verboten: Das Kopieren aus urheberrechtlich geschützten Lernmaterialien. Die Bildungsministerien der Länder und die Schulbuchverlage haben Ende letzten Jahres neue Regeln zum Umgang mit Kopien vereinbart. Doch braucht es dieses Regelwerk wirklich?
Geschichtslehrerin Heidi. H. war glücklich. Endlich hatte sie in einem alten Lehrbuch das lange gesuchte Bild gefunden. Flugs das Bild eingescannt und wenige Mausklicks später war die Ablichtung in das Arbeitsblatt integriert und eine Kopie davon auf dem Schulcomputer gespeichert. Was Heidi H. vergisst: Sie hat gegen das Urheberrecht verstoßen. Ende letzten Jahres haben sich die Kultusministerien und die Verlage auf neue Regeln zur Verwendung von Kopien im Schulunterricht geeinigt. Im Wesentlichen bleibt alles beim Alten: Das Kopieren auf Papier ist in beschränktem Umfang kostenfrei erlaubt, die digitale Kopie bleibt weiterhin untersagt.
»Die Neuregelung war notwendig, um Rechtssicherheit für die Schulen zu schaffen und die Vergütung für die Verlage und Urheber zu sichern«, sagt der Urheberrechtsexperte Wolfgang Schimmel. Durch die Entwicklung der technischen Möglichkeiten des Kopierens gebe es mittlerweile eine recht komplizierte ...
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