Keine Tricks beim Schallschutz am Airport

Oberverwaltungsgericht verpflichtet Verkehrsministerium, auf Flughafengesellschaft einzuwirken

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Die Berliner Flughäfen dürfen sich nicht alles erlauben und das brandenburgische Verkehrsministerium muss dafür sorgen, dass die Anwohner des neuen Hauptstadtflughafens »Willy Brandt« in Schönefeld den Schallschutz erhalten, der ihnen zusteht.

Die Bürger haben einen Anspruch auf besseren Lärmschutz, befand das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag. Es verpflichtete das Verkehrsministerium, auf die Flughafengesellschaft einzuwirken. Das Gericht reagierte damit auf die Klagen von Grundstückseigentümern. Diese haben dem Gericht zufolge Anspruch auf Dinge wie Schallschutzfenster, die sicherstellen, dass tagsüber...


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