Keine Sozialleistungen für EU-Bürger

Vorbehalt gegen europäisches Abkommen führt dazu, dass das Jobcenter ALG-II-Anträge ablehnt

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

»Ihrem oben angeführten Antrag kann nicht entsprochen werden.« Rund zehntausend EU-Bürger in Berlin, so schätzen Beobachter, dürften in den vergangenen Wochen so ein Schreiben des Jobcenters im Briefkasten vorgefunden haben. Der Ablehnungsbescheid für das Arbeitslosengeld II geht auf einen Vorbehalt der schwarz-gelben Bundesregierung zurück, der bereits Ende vergangenen Jahres in Kraft gesetzt wurde.

Seit März setzen die Jobcenter diesen Vorbehalt auch in der Praxis um. Im Behördenjargon heißt es: »Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland übernimmt keine Verpflichtung, die im Zweiten Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - in der jeweils geltenden Fassung vorgesehenen Leistungen an Staatsangehörige der übrigen Vertragsstaaten in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen Staatsangehörigen zuzuwenden.« Kurz: Aus Sorge vor einer »Einwanderung in die Sozialsysteme« wird der Zugang dicht gemac...


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