Neue Kriterien für WBS »mit Dringlichkeit«
Wohnberechtigungsschein in Berlin
Im nd-ratgeber vom 2. Mai 2012 sind wir an dieser Stelle auf den Wohnberechtigungsschein (WBS) eingegangen, der in Berlin ab 1. Mai 2012 wieder Pflicht ist. Heute gehen wir auf das Problem ein, dass es in Berlin seit dem 1. Mai neue Kriterien für den WBS »mit Dringlichkeit« gibt.
Der Berliner Wohnungsmarkt hält bekanntlich immer weniger freie Wohnungen bereit. Das ist vor allem für jene eine fast aussichtslose Wohnungssuche, die einen »besonderen Wohnbedarf« haben, wie es in der Amtssprache heißt: Für Menschen also, die unter unzureichenden Wohnbedingungen leben müssen oder für die der Zugang zu einer Wohnung besonders schwierig ist. Für sie gibt es seit dem 1. Mai 2012 neue Kriterien für den WBS mit Dringlichkeitsstempel und auch Wohnungen. Für den »normalen WBS« - also ohne Dringlichkeit -, der zur bevorzugten Anmietung einer Sozialwohnung berechtigt, sind die Voraussetzungen...
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