EuGH zu Kündigungsfrist und Diskriminierungsverbot
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschloss schon im Januar 2010 (Az. C - 555/07), dass die im § 622 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelte Nichtanerkennung der Betriebszugehörigkeit bis zum 25. Lebensjahr bei der Berechnung der Kündigungsfristen gegen das Diskriminierungsverbot aus Altersgründen verstößt und damit rechtswidrig ist.
Nach dem EuGH-Beschluss läuft es in den EU-Ländern normalerweise so ab, dass - da es sich um eine gesetzliche Regelung handelt - das Parlament bei nächster Gelegenheit die Gesetzesänderung vornimmt und die rechtswidrige Regelung beseitigt, weil sie nicht mehr angewandt werden darf.
Doch im deutschen Bundestag war das anders: In der Sitzung am 27. Oktober 2011 brachten die Fraktionen von SPD und Grünen Gesetzentwürfe ein, die die Streichung des rechtswidrigen Passus vorsahen. Damit sollte nach fast zwei Jahren der EuGH-Entscheidung endlich für Rechtssicherheit gesorgt werden. Doch die schwarz...
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