Karlsruhe stärkt Parlament in Europafragen

Bundesregierung hat bei den Euro-Vereinbarungen erneut die Rechte des Bundestags verletzt

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Auch wenn es länger dauert: Demokratie hat ihren Preis, betont das Bundesverfassungsgericht und stärkt erneut die Mitspracherechte des Bundestags in Fragen der europäischen Integration.

Die Beschreibung des Regierungsdurchmarschs füllt fast 20 Seiten: Schritt für Schritt zeichnet das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil nach, wie Parlamentarier zwischen Januar und März 2011 immer wieder versuchen, konkrete Informationen über die laufenden Absprachen zu den Euro-Rettungsmaßnahmen zu bekommen, und wie sie vom Bundesfinanzminister, von Staatssekretären und selbst von der Bundeskanzlerin hingehalten, abgewehrt, mithin ausgeschaltet wurden. Der Vertrag zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde beschlossen, ohne dass der Bundestag daran mitwirken konnte. Auch beim Pakt für Wettbewerbsfähigkeit hatte er nichts zu melden. Der Tag, an dem die Parlamentarier den offiziellen Entwurf zugesandt bekamen, war zugleich der Tag, an dem sich die Staats- und Regierungschefs der Eurozone in Brüssel einigten.

So darf das Parlament nicht übergegangen werden. Darin waren sich die Verfassungsrichter in Karlsruhe einig und...


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