Verständnis für Musiker
Übungsraum von der Steuer voll absetzbar
Verschiedene Berufsgruppen haben vor Finanzgerichten schon darum gestritten, welchen Anteil der Ausgaben für ihre häuslichen Übungs- und Arbeitsräume sie steuerlich absetzen können. Selbstständige Berufsmusiker haben gute Chancen, den kompletten Betrag geltend zu machen.
Der Fall: Eine Klarinettistin verfügte in ihrer 210 Quadratmeter großen Wohnung über einen Proberaum von 42 Quadratmetern, den sie ausschließlich zum Einstudieren von Musikstücke nutzt, wie die selbstständige Musikerin versicherte. Als Beleg führte sie an, dass außer Notenmaterial und Instrumenten dort nichts weiter gelagert sei. Nach außen zur angrenzenden Wohnung sei der Ra...
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