Gefahr erkannt, Gefahr gebannt!
Aus einer Broschüre sollen Gastwirte lernen, wie man Buchungen von Neonazis erkennt
Märkischen Hotelbetreibern war bislang nicht selten egal, mit wem sie es zu tun haben. Das soll sich ändern.
»Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird.« Dieser Passus findet sich im »Formulierungsvorschlag für Mietverträge«, den der Gaststättenverband gemeinsam mit dem Bildungsministerium gestern vorgestellt hat. Er ist Bestandteil einer Broschüre, mit deren Hilfe märkische Wirte und Hotelbetreiber besser auf den Umgang mit rechtsradikalen »Neukunden« vorbereitet werden sollen.
Bildungsministerin Martina Münch (SPD) klärte auf, warum das Heft »Rechtsextremisten nicht auf den Leim gehen - Ein Ratgeber für Gastronomie und Hotellerie« erarbeitet wurde: »Rechtsextreme benötigen Räume, um ihre menschenverachtende Ideologie zu verbreiten. Dieser Ratgeber unterstützt die brandenburgischen Gastwirte darin, ihnen diese Räume zu nehmen.« Sie verwies auf einschlägige Be...
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