»Wir werden weiter am Ball bleiben ...«

Wolfgang Kaleck über die Ahndung von Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverbrechen zum 10. Jahrestag des IStGH

Es hat über ein Jahrhundert gedauert, der Kalte Krieg zwischen West und Ost musste erst beendet sein, ehe das mit dem Nürnberger Tribunal der Alliierten gegen die NS-Hauptkriegsverbrecher 1945/46 - vor allem wegen des Jahrhundertverbrechens, für das Auschwitz als Synonym steht - begründete moderne Völkerstrafrecht seine institutionalisierte Form gefunden hat: mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag, dessen sogenanntes Rom-Statut vor zehn Jahren, am 1. Juli 2002, in Kraft trat.
Über Chancen und Grenzen der Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen heute sprach Karlen Vesper mit dem Berliner Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck (Jg. 1960), Generalsekretär das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Autor des Buches.

nd: Seit zehn Jahren gibt es den IStGH: Sind Sie zufrieden, Herr Kaleck?
Kaleck: Ja und Nein. Nein, weil die internationale Strafjustiz stets eine zu späte Reaktion auf schlimme Menschenrechtsverletzungen ist. Priorität sollte deren Vermeidung haben. Unzufrieden bin ich auch, weil die Strafverfolgung auf internationaler Ebene selektiv erfolgt. Aber ja, der IStGH und eine damit korrespondierende Strafverfolgung vor nationalen Gerichten ist ein Schritt in die richtige Richtung. Kein Täter soll sich vor Strafverfolgung sicher fühlen.

Kann die selektive Ahndung von Verbrechen, derzeit vornehmlich von in Afrika begangenen, durch die neue Chefanklägerin aus Gambia korrigiert werden?
Dass vorwiegend afrikanische Tatverdächtige in Den Haag vor Gericht stehen, ist ein Problem, das weniger mit Vorurteilen des Den Haager Personals zu tun hat als viel mehr mit der Konstruktion des Gerichtshofes und den Entscheidungen des UN-Sicherheitsrates. Ic...


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