Kampf hinter Wasser-Kulissen
Land Berlin streitet sich mit RWE und Veolia im Geheimen um dreistellige Millionenbeträge
Der Streit hat es in sich. Bis zu 340 Millionen Euro verlangen die privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe (BWB), der Essener RWE-Konzern und die französische Veolia, derzeit vom Land Berlin. Die Summe ergibt sich aus den Privaten angeblich erstandenen Nachteilen, die aus einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes resultieren. Das Gericht hatte nämlich festgestellt, dass das ursprüngliche Teilprivatisierungsgesetz teilweise nichtig ist. Im Kern geht es um die sogenannte Gewinngarantie des Vertrages, der die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999 regelt.
Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes forderten die Privaten, ihre Ansprüche auf anderen Wegen auszugleichen. Dafür wurde das im Streitfall zwischen den Partnern beim Wassergeschäft vorgesehene Schiedsgericht angerufen. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 60 Millionen Euro festgelegt. Seit 2008 dümpelt das Schiedsgerichtsverfahren vors sich hin, in den Medien wurde seitdem nur äußerst selten überhaupt darüber berichtet.
Jetzt heißt es allerdings, die Schiedsrichter - jeweils ein Jurist der Kläger und des Beklagten sowie ein Obmann - hätten Anfang Juni signalisiert, dass das Land Berlin wohl in dem Verfahren den Kürzeren ziehen wird. Das berichtet jedenfalls die »Berliner Morgenpost« unter Berufung auf »Regierungskreise«. Demnach tendieren die Juristen in vier von fünf strittigen Punkten zur Rechtsauffassung der privaten Kläger.
Doch obwohl es um riesige Millionenbeträge geht, die den Berliner Haushalt außerordentlich belasten dürften, gibt es offiziell kein Statement zum Millionenstreit. »Zu laufenden Gesprächen sagen wir nichts«, erklärt die Sprecherin von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (für SPD). Auch der Pressesprecher von Veolia-Wasser, Matthias Kolbeck, möchte sie zu »laufenden Verhandlungen nicht äußern«.
Dass beim Wasser-Geschäft erneut hinter den Kulissen geschachert wird, wollen die Anti-Privatisierungsinitiativen in der Stadt jedoch nicht akzeptieren. »Wie begründen die Experten, dass Verfassungswidrigkeit einer Gesetzespassage zur Rendite führe muss?«, fragt die Sprecherin des Berliner Wassertisches, Gerlinde Schermer. Der Wassertisch fordert vor dem endgültigen Schiedsspruch eine sofortige Offenlegung des Verfahrens und die Verlegung vor ein anständiges Gericht.
Auch eine Abspaltung des Wassertisches, die Berliner Wasserbürger, pochen auf Transparenz. »Wir haben einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz oder nach der Volksgesetzgebung des erfolgreichen Volksentscheids zum Wasser beantragt«, sagt Thomas Rudek, der Sprecher der Initiative Wasserbürger. Rudek glaubt, dass das Ergebnis des Schiedsverfahrens auch die derzeit laufende Vorprüfung der Berliner Teilprivatisierung durch die EU-Wettbewerbskommission betreffen würde. Schließlich würde eine Verletzung des EU-Beihilferechts durch den möglichen Bonus von 340 Millionen Euro für die Privaten die ungleiche Verteilung der Gewinne zwischen Privaten und dem Land Berlin weiter verschärfen. Eine Entscheidung, ob die EU in den Berliner Kampf ums Wasser einsteigt, wird noch für diesen Sommer erwartet.
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