Wenn Nachbars Tiere lärmen

Nachbarrecht

Nachbarn können sich gegen die Tierhaltung nebenan wehren, wenn sie in der Nutzung ihres Grundstücks beeinträchtigt werden.

Gründe können Lärm, Gestank oder Verunreinigungen sein. »Grundsätzlich gehört die Tierhaltung aber zur üblichen Benutzung eines Grundstücks und kann deswegen nicht ohne Weiteres untersagt werden«, weiß Professor Robert Schweizer, Anwalt und Experte für Nachbarschaftsrecht.

Etwas anderes gelte nur bei gefährlichen Tieren wie ein bissiger Hund: Könne sich ein solches Tier frei bewegen oder treffe der Halter nicht die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz Dritter, liege eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Folge kann ein Bußgeld sein.

Ein Dauerbrenner ist das Thema Gestank. Viel hängt davon ab, was ortsüblich ist, ob man auf dem Land oder in der Stadt lebt. Ein Urteil des Landgerichts Paderborn besagt, dass der...


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