Aus Altersgründen Pachtvertrag kündigen?
Leserfrage zur Kündigung eines Wochenendgrundstückes
Seit 1974 sind wir Pächter eines Wochenendgrundstückes. Wir haben darauf Bungalow, Schuppen, Swimmingpool gebaut und zahlreiche Anpflanzungen getätigt. Das Grundstück steht unter staatlicher Verwaltung, da die Erbenaufrufe keinen Erfolg hatten. Wir wollen aus Altergründen den Pachtvertrag kündigen. Doch der staatliche Verwalter erklärte, wir hätten keine Entschädigung zu erwarten, obwohl die Bauten in gutem Zustand sind. Ist das rechtens?
Ilse R., Berlin
Ihr Problem betrifft leider sehr viele Pächter, da mehr als zwanzig Jahre nach der Wende die Aufgabe der Wochenendgrundstücke aus Altersgründen immer aktueller wird.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) besagt jedoch in § 12: Endet das Vertragsverhältnis durch Kündigung des Grundstückseigentümers (hier also des staatlichen Verwalters), ist die Entschädigung nach dem Zeitwert des Bauwerks (und der Anpflanzungen) zum Zeitpunkt der Rückgabe des Grundstücks zu bemessen.
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