Grundschullehrer scheitert an Bayer

Arzneimittelopfer: Hersteller kannte Risiken von Duogynon / Gericht lehnt Klage als verjährt ab

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

In Berlin wies das Landgericht heute die Klage eines Arzneimittelopfers gegen die Firma Schering ab. Die Ansprüche des Kläger seien verjährt.

André Sommer lässt nicht locker: Am Donnerstag fand der Prozess zu seiner Haftungsklage gegen den Arzneimittelkonzern Bayer, zu dem seit 2006 die Schering AG gehört, statt. Schering hatte von 1950 bis 1980 den hormonalen Schwangerschaftstest Duogynon in Deutschland verkauft - um den geht es Sommer und anderen Geschädigten. Der Grundschullehrer aus dem Allgäu wurde mit Genitalfehlbildungen und einer außen angewachsenen Blase geboren, nachdem seine Mutter das Mittel 1975 geschluckt hatte. Und das, obwohl Schering wahrscheinlich seit Ende der 1960er wusste, dass Duogynon die Frucht im Mutterleib schädigen könnte.

Ein für das Unternehmen tätiger Wissenschaftler schrieb bereits im November 1967 an die Firmenleitung: »Die offenkundige Korrelation zwischen der Zunahme angeborener Missbildungen und dem Verkauf des Schwangerschaftstests erscheint ziemlich alarmierend.« In Großbritannien wurde das Mittel bereits 1970 als Schwangerschaftstest...


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