Freibrief für Adresshändler

Das neue Bundesmeldegesetz macht es Firmen leicht, an die Anschriften von Bundesbürgern zu gelangen

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

In letzter Minute hat die schwarz-gelbe Koalition das neue Bundesmeldegesetz zu Gunsten der Wirtschaftslobby abgeändert. Sollte das Gesetz in Kraft treten, könnten Bundesbürger nicht einmal per Widerspruch verhindern, dass sich Adresshändler ihre Daten von den Meldeämtern holen.

Am Donnerstag vor einer Woche verfolgte ganz Deutschland das EM-Halbfinalspiel der Nationalmannschaft gegen Italien. In der um sich greifenden schwarz-rot-goldenen Euphorie geriet das Geschehen im Bundestag völlig aus dem Blick. Dabei verdient das an jenem Abend mit schwarz-gelber Mehrheit verabschiedete »Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens« gleich in mehrfacher Hinsicht Beachtung. Wenn das »Bundesmeldegesetz« wie geplant 2014 in Kraft tritt, dann wird es die bislang geltenden 16 Landesgesetze ablösen und so das Melderecht »harmonisieren«, wie das Bundesinnenministerium meint. Wer sich also zukünftig an seinem neuen Wohnort meldet, tut dies dann nach bundeseinheitlichen Vorgaben. Dadurch werde man auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärken, behauptet das Bundesinneiministerium.

Doch nicht alle teilen diese Einschätzung. So warnt Thilo Weichert, der oberste Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins: Das neu...


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