Bundesverfassungsgericht will keine Rettung um jeden Preis

  • Dirk Farke, Karlsruhe
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Am Dienstag verhandelte das Bundesverfassungsgericht über den Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Der Euro liegt auf der Intensivstation. Er muss nicht nur künstlich ernährt, sondern auch beatmet werden. Ein Kollabieren scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Die Politik, voran die deutsche, tut alles, um die gemeinsame Währung zu retten. Aber sind diese Maßnahmen noch von unserer Verfassung gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar?

Mit dieser Frage hatte sich gestern der zweite Senat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle auseinanderzusetzen. Dabei ging es allerdings noch nicht um eine endgültige Entscheidung, ob Fiskalpakt und ESM verfassungswidrig sind oder nicht, sondern um sogenannte Eilanträge.

Hiermit begehren die Antragsteller, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Gesetze solange nicht unterschreibt und ausfertigt, bis Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit im Hauptsacheverfahren endgültig geklärt hat. Und diese Antragsteller sind nicht wenige. Neben dem Dauergast in Karlsruhe, wenn es um europapolitische Angelegenhe...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

- Anzeige -
- Anzeige -